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Stand: 14.02.2003
  www.LQN.info Aktuelles zum Leistungs- und Qualitätsnachweis 11. Februar 2003  
   

   
   

 

 

Zukunft der Pflegeprüfverordnung

Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium

11. Februar 2003

Seit dem 27. September 2002 ist die Zukunft der Pflegeprüfverordnung ungewiss. Damals haben die unionsregierten Bundesländer die Verordnung im Bundesrat gekippt. Begründet haben sie ihre Entscheidung vor allem mit dem doppelten Prüfaufwand durch LQN- und MDK-Prüfungen. Diese Haltung in Verbindung mit den jüngsten Machtverschiebungen im Bundesrat macht eine weitgehende neue Orientierung im Umgang mit dem Thema Prüfverordnung für das Bundesgesundheitsministerium notwendig.

Auf Nachfrage teilte heute das Ministerium mit, dass die Planungen bezüglich zukünftiger Regelungen zu den Qualitätsprüfungen weiter fortgeschritten sind, jeoch noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten. Zum bisherigen Zeitpunkt werden folgende Eckpunkte genannt:

  • Es wird an der Verknüpfung eines Nachweises einer Qualitätsprüfung mit den Vergütungsverhandlungen festgehalten.
  • Als Prüfungssystematik soll auf bereits bestehende anerkannte Verfahren zurückgegriffen werden. Welche dies sein werden ließ das BMG offen.
  • Der Prüfaufwand soll für die Pflegeeinrichtungen deutlich reduziert werden. Es wird daher über eine Anerkennung von Qualitätsprüfungen (welche dies auch immer sein werden) durch den MDK gedacht. Allerdings soll der MDK weiterhin die Möglichkeit erhalten, Stichprobenprüfungen durchzuführen.
  • Die Inhalte der Prüfhilfe des Entwurf der Pflegeprüfverorndung sollen in einer neuen Regelung berücksichtigt werden.
  • Es soll möglichst schnell für Sicherheit im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Einrichtungen gesorgt werden. An dem Termin 1.1.2004 soll demnach nicht festgehalten werden.

Unsere Quelle im BMG widersprach den Meldungen aus Care konkret vom 7.2.03, dass die Pflegeprüfverordnung gänzlich vom Tisch sei. Allerdings werden zukünftige Regelungen entsprechend den o.a. Eckpunkten gänzlich anderes aussehen als der Entwurf der Bundesregierung vom 19.6.2002. Es wird mit Kraft an einer Regelung gearbeitet. Ein Zeitplan für die weiteren Entwicklungen wurde jedoch nicht genannt.

Was von dieser neuen Entwicklung zu halten ist, ist schwer zu sagen. Sicher scheint zu sein, dass Zertifikate gem. DIN EN ISO 9001 anerkannt werden. Gleiches sollte demnach auch für das Diakonie-Siegel Pflege gelten. Wie man mit Selbstbewertungen nach dem EFQM-Modell umgehen wird, steht noch in Frage, da hier keine verbindliche externe Überprüfung vorgesehen ist. Andere Qualitätsprüfungen sind schwer einzuschätzen, da nicht immer auf der Grundlage einer anerkannten Systematik geprüft wurde und wird.


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