Zukunft der Pflegeprüfverordnung
Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium |
11. Februar 2003 |
Seit dem 27. September 2002 ist die Zukunft der Pflegeprüfverordnung
ungewiss. Damals haben die unionsregierten Bundesländer die
Verordnung im Bundesrat gekippt. Begründet haben sie ihre Entscheidung
vor allem mit dem doppelten Prüfaufwand durch LQN- und MDK-Prüfungen.
Diese Haltung in Verbindung mit den jüngsten Machtverschiebungen
im Bundesrat macht eine weitgehende neue Orientierung im Umgang
mit dem Thema Prüfverordnung für das Bundesgesundheitsministerium
notwendig.
Auf Nachfrage teilte heute das Ministerium mit, dass die Planungen
bezüglich zukünftiger Regelungen zu den Qualitätsprüfungen
weiter fortgeschritten sind, jeoch noch nicht zum Abschluss gebracht
werden konnten. Zum bisherigen Zeitpunkt werden folgende Eckpunkte
genannt:
- Es wird an der Verknüpfung eines Nachweises einer Qualitätsprüfung
mit den Vergütungsverhandlungen festgehalten.
- Als Prüfungssystematik soll auf bereits bestehende anerkannte
Verfahren zurückgegriffen werden. Welche dies sein werden
ließ das BMG offen.
- Der Prüfaufwand soll für die Pflegeeinrichtungen
deutlich reduziert werden. Es wird daher über eine Anerkennung
von Qualitätsprüfungen (welche dies auch immer sein
werden) durch den MDK gedacht. Allerdings soll der MDK weiterhin
die Möglichkeit erhalten, Stichprobenprüfungen durchzuführen.
- Die Inhalte der Prüfhilfe des Entwurf der Pflegeprüfverorndung
sollen in einer neuen Regelung berücksichtigt werden.
- Es soll möglichst schnell für Sicherheit im Gesetzgebungsverfahren
im Interesse der Einrichtungen gesorgt werden. An dem Termin 1.1.2004
soll demnach nicht festgehalten werden.
Unsere Quelle im BMG widersprach den Meldungen aus Care konkret
vom 7.2.03, dass die Pflegeprüfverordnung gänzlich vom
Tisch sei. Allerdings werden zukünftige Regelungen entsprechend
den o.a. Eckpunkten gänzlich anderes aussehen als der Entwurf
der Bundesregierung vom 19.6.2002. Es wird mit Kraft an einer Regelung
gearbeitet. Ein Zeitplan für die weiteren Entwicklungen wurde
jedoch nicht genannt.
Was von dieser neuen Entwicklung zu halten ist, ist schwer zu sagen.
Sicher scheint zu sein, dass Zertifikate gem. DIN EN ISO 9001 anerkannt
werden. Gleiches sollte demnach auch für das Diakonie-Siegel
Pflege gelten. Wie man mit Selbstbewertungen nach dem EFQM-Modell
umgehen wird, steht noch in Frage, da hier keine verbindliche externe
Überprüfung vorgesehen ist. Andere Qualitätsprüfungen
sind schwer einzuschätzen, da nicht immer auf der Grundlage
einer anerkannten Systematik geprüft wurde und wird. |