Weitere Entwicklung in der Umsetzung des PQsG
Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium |
25. Juni 2003 |
Einen neuen Entwurf zur Pflegeprüfverordnung wird es nicht geben!
Diese Information drang aus dem Bundesgesundheitsministerium heraus.
Vielmehr will das Ministerium einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz
zum SGB XI in Kürze veröffentlichen, das lediglich die Rahmenbedingungen
für Qualitätsprüfungen vorgeben soll. Demnach wird es keine einheitliche
Prüfhilfe, die die Prüfkriterien festlegt, geben.
Vielmehr wird die Position des MDK gestärkt, dem die Prüfpflicht übergeben
werden soll. Die Prüfkriterien, die bei den MDK Prüfungen gelten
sollen, sollen jedoch in Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden
der Leistungserbringer und der Kostenträger ausgehandelt werden.
Alternativ zu den MDK Prüfungen soll es für die Pflegeeinrichtungen
die Möglichkeit geben, andere Prüfverfahren anzuwenden, um damit
die MDK Prüfungen ersetzen zu können. Welche Prüfverfahren dazu
anerkannt werden und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen
sollen, wird wohl der Referentenentwurf offen lassen. Dies soll
erst in Verhandlungen zwischen Leistungserbringen und Pflegekassen
entschieden werden.
Gänzlich vom Tisch sind die externen Gutachter,
die noch im Entwurf der Pflegeprüfverordnung
eine Rolle spielten. Ein Akkreditierungsverfahren für sie wird es nicht geben,
da es zukünftig nur noch um die anzuerkennenden Prüfverfahren gehen wird.
Leider
war noch nichts dazu in Erfahrung zu bringen, bis wann derartige Prüfungen
des MDK bzw. die alternativen Prüfungen von den Pflegeeinrichtungen
absolviert werden
müssen, um den Forderungen des § 113 PVG zu genügen.
Wir rechnen damit, dass
in den nächsten Tagen weitere Informationen bekannt werden. |