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Stand: 25.06.2003
  www.LQN.info Aktuelles zum Leistungs- und Qualitätsnachweis 25. Juni 2003  
   

   
   

 

 

Weitere Entwicklung in der Umsetzung des PQsG

Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium

25. Juni 2003

Einen neuen Entwurf zur Pflegeprüfverordnung wird es nicht geben! Diese Information drang aus dem Bundesgesundheitsministerium heraus. Vielmehr will das Ministerium einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz zum SGB XI in Kürze veröffentlichen, das lediglich die Rahmenbedingungen für Qualitätsprüfungen vorgeben soll. Demnach wird es keine einheitliche Prüfhilfe, die die Prüfkriterien festlegt, geben.

Vielmehr wird die Position des MDK gestärkt, dem die Prüfpflicht übergeben werden soll. Die Prüfkriterien, die bei den MDK Prüfungen gelten sollen, sollen jedoch in Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und der Kostenträger ausgehandelt werden. Alternativ zu den MDK Prüfungen soll es für die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit geben, andere Prüfverfahren anzuwenden, um damit die MDK Prüfungen ersetzen zu können. Welche Prüfverfahren dazu anerkannt werden und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen sollen, wird wohl der Referentenentwurf offen lassen. Dies soll erst in Verhandlungen zwischen Leistungserbringen und Pflegekassen entschieden werden.

Gänzlich vom Tisch sind die externen Gutachter, die noch im Entwurf der Pflegeprüfverordnung eine Rolle spielten. Ein Akkreditierungsverfahren für sie wird es nicht geben, da es zukünftig nur noch um die anzuerkennenden Prüfverfahren gehen wird.

Leider war noch nichts dazu in Erfahrung zu bringen, bis wann derartige Prüfungen des MDK bzw. die alternativen Prüfungen von den Pflegeeinrichtungen absolviert werden müssen, um den Forderungen des § 113 PVG zu genügen.

Wir rechnen damit, dass in den nächsten Tagen weitere Informationen bekannt werden.


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