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Stand: 27.09.2007
  www.mdk-pruefung.de Aktuelles zum Leistungs- und Qualitätsnachweis  
   

   
   

 

 

Aktuelles zum PQsG

September 2007

Neuer Gesetzentwurf
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 10. September 2007 einen Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) zur Stellungnahme durch die Verbände im Pflegewesen vorgelegt.

Über den folgenden Link können Sie den Entwurfstext im PDF-Format herunterladen:

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - ENTWURF (550 kB)

Das Diakonische Werk hat eine Synopse erstellt, die die Änderungen im Vergleich zum alten Gesetzestext darstellt. Über folgenden Link können Sie die Synopse im PDF-Format direkt von der Seite des Diakonischen Werkes herunterladen:

www.diakonie.de/downloads/Texte-2007-19-Synopse_Pflegereform.pdf (964 kB)

 

5. Januar 2006

Neue MDK-Prüfkriterien
Am 16.12.2005 hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände neue Prüfkriterien für die Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI herausgegeben. Damit hat er auch für den Gesetzgeber Fakten geschaffen, die die gesetzlichen Regelungen zu verbindlichen Prüfungen sicherlich beeinflussen werden. Bisher hat sich allerdings von gesetzgeberischer Seite noch keine weitere Entwicklung ergeben. Wann und wie der Gesetzgeber hier tätig werden wird, ist noch nicht exakt zu sagen. Es soll aber noch in diesem Jahr stattfinden.

Wir nehmen die Veröffentlichung der neue MDK-Anleitung zum Anlass, unsere Seite komplett zu überarbeiten. Das soll bis Ende Januar erfolgt sein.

Einstweilen stellen wir Ihnen die neuen Dokumente des Medizinischen Dienstes im Bereich Download zum Herunterladen bereit.

 

9. Februar 2005

Ein Jahr ist unnütz verstrichen
Das Jahr 2004 sollte den Qualitätsschub in der Pflege durch die Umsetzung des PQsG bringen. Leider hat sich jedoch nichts dergleichen getan. Noch immer ist die Umsetzung ausgesetzt. Die erhoffte Klarheit für die Pflegeunternehmen wurde nicht geschaffen. Es ist ungewiss, ob und in welcher Weise es verpflichtende Qualitätsprüfungen geben wird. Alle spekulieren auf die Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes. Was diese jedoch kommen wird, ist nicht bekannt.
Während dessen stellt sich der MDK jedoch verstärkt darauf ein, Prüfungen gem. § 80 SGB XI selbst durchzuführen. So mehren sich die Anzeichen, dass er in Nordrhein-Westfalen flächendeckend prüft. Ferner wird beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände an einer neuen Fassung der Prüfanleitung gearbeitet.
Es ist wie schon vor einem Jahr, dringend geraten, sich ein internes Qualitätsmanagementsystem aufzubauen. Die Politik hält wohl noch manche Überraschung für die Pflegeunternehmen bereit. Damit es keine kalte Überraschung wird, ist jetzt schon Vorsorge zu treffen.

 

6. Januar 2004

Qualitätsprüfungen weiterhin ungewiss
Wie die Fachzeitschrift Altenheim (Ausgabe 1/2004) berichtet, hat sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf Anfrage zu den Entwicklungen um das Qualitätsmanagement in der stationären Pflege geäußert. Allerdings gibt es immer noch nichts konkretes zu berichten.

Frau Schmidt begrüßt, dass Einrichtungen und Verbände eigene Wege im Nachweis ihrer Qualität gehen. Die so vergebenen Zertifikate (z.B. die des DVLAB) liegen zwar auf der Linie der Argumentation der Bundesregierung. Allerdings kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass durch ein solches Zertifikat grundsätzlich Prüfungen des MDK ersetzt werden können. In diesem Punkt scheinen die Bundesländer Vorbehalte zu haben und wollen die Rolle des MDK gestärkt wissen.

Wann es nun zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird, ist dem Interview mit Frau Schmidt nicht konkret zu entnehmen.

Da im Frühjahr ohnehin das SGB XI geändert werden soll, ist auch eine Regelung bezüglich der Qualitätsnachweise wohl frühestens dann zu erwarten.

Wie man als Einrichtung einen eigenen Weg zum Nachweis der Qualität gehen kann, lesen Sie hier...

 

5. Dezember 2003

Weitere Entwicklungen – gibt es zurzeit nicht!
Seit dem 30. Juni 2003 konnten wir auf dieser Seite keine neuen Nachrichten zur Umsetzung des PQsG melden. Das hatte einen guten Grund - es gab keine Neuigkeiten. Leider gibt es sie bis heute immer noch nicht.

Nach wie vor liegt der Referentenentwurf zur Änderung des SGB XI in der Fassung vom Sommer dieses Jahres vor. Dieses Stadium im Gesetzgebungsverfahren hat er auch noch nicht verlassen und scheint auch noch weit weg davon zu sein. So müssen alle Pflegeeinrichtungen im Ungewissen verharren und sich schlicht mit der Forderung auseinandersetzen, dass sie ein internes Qualitätsmanagementsystem aufbauen müssen. An dieser Forderung der §§ 72 und 80 SGB XI wird sich wohl nichts ändern. Wie dies aussehen soll kann derzeit nicht sicher gesagt werden.

Dieses Jahr wird es wohl mit einer Gesetzesinitiative nicht mehr werden. So wird es wohl noch ein paar Monate dauern, bis es wirklich Neuigkeiten zu vermelden gibt. Inzwischen hat die AOK angekündigt, auf die Vorlage eines Leistungs- und Qualitätsnachweises gem. § 113 SGB XI zu verzichten, bis die entsprechenden Regelungen vom Gesetzgeber getroffen worden sind.

Was kann man jetzt als Einrichtung tun? Lesen Sie hier weiter...

 

30. Juni 2003

Neuer Anlauf, Qualitätsprüfungen in der Pflege zu regeln
Nachdem im letzten Jahr der Entwurf einer Pflegeprüfverordnung im Bundesrat gescheitert ist, liegt nun ein neuer Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, der versucht die unterschiedlichen Interessen im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen in der Pflege unter einen Hut zu bringen. Dabei wurde bewusst auf die Neufassung einer Verordnung verzichtet und lediglich das Pflegeversicherungsgesetz geändert.

Nachfolgend stellen wir den Referentenentwurf als Download zur Verfügung. Ferner können Sie die Synopse, die die geänderten und zurzeit gültigen Textpassagen des Pflegeversicherungsgesetzes gegenüber stellt, herunterladen.

 

25. Juni 2003

Weitere Entwicklung in der Umsetzung des PQsG
Einen neuen Entwurf zur Pflegeprüfverordnung wird es nicht geben! Diese Information drang aus dem Bundesgesundheitsministerium heraus. Vielmehr will das Ministerium einen Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz zum SGB XI in Kürze veröffentlichen, das lediglich die Rahmenbedingungen für Qualitätsprüfungen vorgeben soll. Demnach wird es keine einheitliche Prüfhilfe, die die Prüfkriterien festlegt, geben. ...weiter

 

11. Februar 2003

Zukunft der Pflegeprüfverordnung
Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium
Seit dem 27. September 2002 ist die Zukunft der Pflegeprüfverordnung ungewiss. Damals haben die unionsregierten Bundesländer die Verordnung im Bundesrat gekippt. Begründet haben sie ihre Entscheidung vor allem mit dem doppelten Prüfaufwand durch LQN- und MDK-Prüfungen. Diese Haltung in Verbindung mit den jüngsten Machtverschiebungen im Bundesrat macht eine weitgehende neue Orientierung im Umgang mit dem Thema Prüfverordnung für das Bundesgesundheitsministerium notwendig. ...weiter

 

15. Dezember 2002

Weitere Entwicklungen bei der Pflege-Prüfverordnung
Auf Anfrage teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit, dass es im Zusammenhang mit der Veränderung des Entwurfs der Pflege-Prüfverordnung noch keine konkrete neue Entwicklung gibt. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass den Einrichtungsträgern hinsichtlich des im SGB XI im § 113 genannten Termins (1.1.2004) keine Nachteile durch die Verzögerung im Verfahren zum Erlass der Verordnung entstehen. Was dies konkret bedeutet, teilte das BMG nicht mit.

 

2. Oktober 2002

Stellungnahme des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung

http://www.vdab.de/vdabweb/infos_frei/aktuell42.pdf

 

2. Oktober 2002

Heute wurde das Protokoll der 780. Sitzung des Deutschen Bundesrates veröffentlicht. Nachfolgend können Sie eine PDF- Datei mit den für die Pflege-Prüfverordnung relevanten Original-Textpassagen herunterladen:

Auszüge aus dem Protokoll des Bundesrats

Den gesamten Protokolltext können Sie direkt vom Server des Deutschen Bundesrates unter der folgenden URL herunterladen:

http://www.bundesrat.de/Service/index.html

 

1. Oktober 2002

Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS) zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung durch den Bundesrat:

http://www.mds-ev.org/index2.html

 

30. September 2002

Details zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben in der Sitzung des Deutschen Bundesrates am 27.9.2002 den Entwurf der Bundesregierung zur Pflege-Prüfverordnung abgelehnt.

In einer Entschließung begründen die Länder ihre Ablehnung mit der Personalknappheit in Pflegeeinrichtungen, die eine Umsetzung der „entbehrlichen Regelungen“ nicht rechtfertige. Des weiteren führen sie ins Feld, dass sie bereits beim Pflege-Qualitätssicherungsgesetz die Weichen falsch gestellt sehen und den durch dieses Gesetz verursachten „bürokratischen Aufwand“ ablehnen. Sie fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes verbunden mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der Personalausstattung in den Pflegeheimen.

Für die unionsgeführten Länder stellt insbesondere der Leistungs- und Qualitätsnachweis ein bürokratischer Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen liegt. Vielmehr befürworten sie, dass die Qualitätskontrollen im Bereich der Pflege weiterhin beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und im stationären Bereich zusätzlich bei der Heimaufsicht bleiben.

Stellungnahmen zur Entscheidung des Bundesrates:

Kommentar zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung

 

27. September 2002

Bundesrat lehnt den Entwurf der Pflege-Prüfverordnung ab
In seiner 780. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat den Entwurf der Pflegeprüfverordnung mit den Stimmen der uniongeführten Länder abgelehnt. Damit geht der Entwurf wieder zurück an die Bundesregierung, die ihn überarbeiten und erneut im Bundesrat zur Abstimmung stellen muss.
Nach Angaben des zuständigen Referatsleiters beim Bundesgesundheitsministerium kommt diese Ablehnung völlig überraschend, da die Inhalte des Entwurfs im Vorfeld der Bundesratsentscheidung intensiv mit den Fachebenen der Länder abgestimmt wurden.
Das weitere Vorgehen wird im Ministerium noch beraten werden.

 

August 2002

Verabschiedung der Pflege-Prüfverordnung im Bundesrat noch ungewiss

Auf Anfrage hat die Pressestelle des Deutschen Bundesrat mitgeteilt, dass bisher noch kein Termin für die Beratung und Verabschiedung der Pflege-Prüfverordnung festgelegt worden ist. Die nächste Sitzung des Bundesrats wird erst nach der Sommerpause am 27. September 2002 stattfinden. Eine Tagesordnung ist noch nicht bekannt.

 

Juni 2002

Der MDS gibt eine Stellungnahme ab zum Entwurf des Bundeskabinetts.

http://www.mds-ev.org/index2.html

 

Juni 2002

Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Juni den Entwurf einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen (Pflege-Prüfverordnung - PflegePrüfV). Jetzt muss dem Entwurf nur noch der Bundesrat zustimmen. Damit wird von vor Ende der laufenden Legislaturperiode gerechnet.

In unserem Download-Bereich können Sie sich den Entwurf herunterladen. Klicken Sie dazu hier:

Kabinettentwurf der "Verordnung zur Beratung und Prüfung von
Pflegeeinrichtungen (Pflege-Prüfverordnung - PflegePrüfV)"

 

Mai 2002

Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände gibt eine Stellungnahme zum Entwurf der Pflegeprüf-Verordnung ab.

http://www.mds-ev.org/index2.html

 

April 2002

DBfK und Deutscher Pflegerat geben ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Pflegeprüf-Verordnung ab.

http://www.dbfk.de
http://www.deutscher-pflegerat.de

 

April 2002

Die Bundesregierung legt einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen vor. Darin werden grundsätzliche Anforderungen definiert, die eine Pflegeeinrichtung erfüllen muß, um einen Leistungs- und Qualitätsnachweis zu erhalten.

Ferner wird bestimmt wer solche Prüfungen durchführen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Ergänzend zum Referentenentwurf legt die Bundesregierung eine Prüfempfehlung vor, die sich eng an das MDK-Konzept zur Durchführung von Qualitätsprüfungen anlehnt.

In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass der Referentenentwurf ohne wesentliche Änderungen als Verordnung erlassen wird.

Sowohl den Referentenentwurf als auch die Prüfempfehlung haben wir für Sie in unserem Download-Bereich bereitgestellt.

 

März 2002

Anfang des Jahres haben sich Vertreter der Spitzenverbände von Pflegekassen und Verbänden der Leistungerbringer in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe getroffen, um für das Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag zur Rechtsverordnung zum Leistungs- und Qualitätsnachweis (LQN) zu erarbeiten. Danach soll diese Rechtsverordnung folgende Aspekte regeln:
Geregelt werden sollen sowohl die Prüfungen durch externe Prüfer und Prüfungsstellen als auch die § 80 Prüfungen des MDK. Es wird betont, dass die Prüfungen die Qualitätsanforderungen nach dem SGB XI hinsichtlich ihrer Erfüllung abprüfen.

Die Prüfung soll eine Dokumentenprüfung, die Begehung der Einrichtung inklusive Stichproben, Bewertung und Berichterstattung umfassen. Dabei soll nach folgendem Ablauf vorgegangen werden:

  • Vertragsabschluß zwischen Pflegeeinrichtung und Prüfstelle/Prüfer
  • Vorlage der Dokumente der Pflegeeinrichtung beim Prüfer
  • Dokumentenprüfung
  • Begehung der Pflegeeinrichtung inkl. Stichprobenziehung und Interviews
  • Protokoll- und Berichterstellung
  • Ausstellung des LQN

Der LQN ist gem. den Forderungen des SGB XI alle zwei Jahre zu erneuern.

 

Januar 2002

Vertreter von Pflegeverbänden und Pflegekassen entwickeln gemeinsam einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zum PQsG und legen des dem Bundesgesundheitsministerium vor.
 

1.1.2002

Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz tritt in Kraft.
 

13.07. 2001

Bundesrat verabschiedet das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege: Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)
 
 

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PQsG
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