September 2007 |
| Neuer Gesetzentwurf
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 10. September
2007 einen Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung
der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz –
PfWG) zur Stellungnahme durch die Verbände im Pflegewesen
vorgelegt.
Über den folgenden Link können Sie den Entwurfstext
im PDF-Format herunterladen:
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
- PfWG - ENTWURF (550 kB)
Das Diakonische Werk hat eine Synopse erstellt, die die Änderungen
im Vergleich zum alten Gesetzestext darstellt. Über folgenden
Link können Sie die Synopse im PDF-Format direkt von
der Seite des Diakonischen Werkes herunterladen:
www.diakonie.de/downloads/Texte-2007-19-Synopse_Pflegereform.pdf
(964 kB)
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5. Januar 2006 |
| Neue MDK-Prüfkriterien
Am 16.12.2005 hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände
neue Prüfkriterien für die Qualitätsprüfungen
nach § 80 SGB XI herausgegeben. Damit hat er auch für
den Gesetzgeber Fakten geschaffen, die die gesetzlichen Regelungen
zu verbindlichen Prüfungen sicherlich beeinflussen werden.
Bisher hat sich allerdings von gesetzgeberischer Seite noch
keine weitere Entwicklung ergeben. Wann und wie der Gesetzgeber
hier tätig werden wird, ist noch nicht exakt zu sagen.
Es soll aber noch in diesem Jahr stattfinden.
Wir nehmen die Veröffentlichung der neue MDK-Anleitung
zum Anlass, unsere Seite komplett zu überarbeiten. Das
soll bis Ende Januar erfolgt sein.
Einstweilen stellen wir Ihnen die neuen Dokumente des Medizinischen
Dienstes im Bereich Download
zum Herunterladen bereit. |
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9. Februar 2005 |
| Ein Jahr ist unnütz verstrichen
Das Jahr 2004 sollte den Qualitätsschub in der Pflege
durch die Umsetzung des PQsG bringen. Leider hat sich jedoch
nichts dergleichen getan. Noch immer ist die Umsetzung ausgesetzt.
Die erhoffte Klarheit für die Pflegeunternehmen wurde
nicht geschaffen. Es ist ungewiss, ob und in welcher Weise
es verpflichtende Qualitätsprüfungen geben wird.
Alle spekulieren auf die Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes.
Was diese jedoch kommen wird, ist nicht bekannt.
Während dessen stellt sich der MDK jedoch verstärkt
darauf ein, Prüfungen gem. § 80 SGB XI selbst durchzuführen.
So mehren sich die Anzeichen, dass er in Nordrhein-Westfalen
flächendeckend prüft. Ferner wird beim Medizinischen
Dienst der Spitzenverbände an einer neuen Fassung der
Prüfanleitung gearbeitet.
Es ist wie schon vor einem Jahr, dringend geraten, sich ein
internes Qualitätsmanagementsystem aufzubauen. Die Politik
hält wohl noch manche Überraschung für die
Pflegeunternehmen bereit. Damit es keine kalte Überraschung
wird, ist jetzt schon Vorsorge zu treffen. |
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6. Januar 2004 |
| Qualitätsprüfungen weiterhin ungewiss
Wie die Fachzeitschrift Altenheim (Ausgabe 1/2004) berichtet,
hat sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf Anfrage
zu den Entwicklungen um das Qualitätsmanagement in der
stationären Pflege geäußert. Allerdings gibt
es immer noch nichts konkretes zu berichten.
Frau Schmidt begrüßt, dass Einrichtungen und Verbände
eigene Wege im Nachweis ihrer Qualität gehen. Die so
vergebenen Zertifikate (z.B. die des DVLAB) liegen zwar auf
der Linie der Argumentation der Bundesregierung. Allerdings
kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass durch ein
solches Zertifikat grundsätzlich Prüfungen des MDK
ersetzt werden können. In diesem Punkt scheinen die Bundesländer
Vorbehalte zu haben und wollen die Rolle des MDK gestärkt
wissen.
Wann es nun zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird, ist
dem Interview mit Frau Schmidt nicht konkret zu entnehmen.
Da im Frühjahr ohnehin das SGB XI geändert werden
soll, ist auch eine Regelung bezüglich der Qualitätsnachweise
wohl frühestens dann zu erwarten.
Wie man als Einrichtung einen eigenen Weg zum Nachweis der
Qualität gehen kann, lesen Sie hier...
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5. Dezember 2003 |
| Weitere Entwicklungen – gibt es zurzeit
nicht!
Seit dem 30. Juni 2003 konnten wir auf dieser Seite keine
neuen Nachrichten zur Umsetzung des PQsG melden. Das hatte
einen guten Grund - es gab keine Neuigkeiten. Leider gibt
es sie bis heute immer noch nicht.
Nach wie vor liegt der Referentenentwurf zur Änderung
des SGB XI in der Fassung vom Sommer dieses Jahres vor. Dieses
Stadium im Gesetzgebungsverfahren hat er auch noch nicht verlassen
und scheint auch noch weit weg davon zu sein. So müssen
alle Pflegeeinrichtungen im Ungewissen verharren und sich
schlicht mit der Forderung auseinandersetzen, dass sie ein
internes Qualitätsmanagementsystem aufbauen müssen.
An dieser Forderung der §§ 72 und 80 SGB XI wird
sich wohl nichts ändern. Wie dies aussehen soll kann
derzeit nicht sicher gesagt werden.
Dieses Jahr wird es wohl mit einer Gesetzesinitiative nicht
mehr werden. So wird es wohl noch ein paar Monate dauern,
bis es wirklich Neuigkeiten zu vermelden gibt. Inzwischen
hat die AOK angekündigt, auf die Vorlage eines Leistungs-
und Qualitätsnachweises gem. § 113 SGB XI zu verzichten,
bis die entsprechenden Regelungen vom Gesetzgeber getroffen
worden sind.
Was kann man jetzt als Einrichtung tun? Lesen Sie hier
weiter... |
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30. Juni 2003 |
| Neuer Anlauf, Qualitätsprüfungen in
der Pflege zu regeln
Nachdem im letzten Jahr der Entwurf einer Pflegeprüfverordnung
im Bundesrat gescheitert ist, liegt nun ein neuer Gesetzentwurf
des Bundesgesundheitsministeriums vor, der versucht die unterschiedlichen
Interessen im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen
in der Pflege unter einen Hut zu bringen. Dabei wurde bewusst
auf die Neufassung einer Verordnung verzichtet und lediglich
das Pflegeversicherungsgesetz geändert.
Nachfolgend stellen wir den Referentenentwurf als Download
zur Verfügung. Ferner können Sie die Synopse, die
die geänderten und zurzeit gültigen Textpassagen
des Pflegeversicherungsgesetzes gegenüber stellt, herunterladen.
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25. Juni 2003 |
| Weitere Entwicklung in der Umsetzung des PQsG
Einen neuen Entwurf zur Pflegeprüfverordnung wird es nicht
geben! Diese Information drang aus dem Bundesgesundheitsministerium
heraus. Vielmehr will das Ministerium einen Referentenentwurf
für ein Änderungsgesetz zum SGB XI in Kürze veröffentlichen,
das lediglich die Rahmenbedingungen für Qualitätsprüfungen
vorgeben soll. Demnach wird es keine einheitliche
Prüfhilfe, die die Prüfkriterien festlegt, geben. ...weiter |
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11. Februar 2003 |
| Zukunft der Pflegeprüfverordnung
Neue Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium
Seit dem 27. September 2002 ist die Zukunft der Pflegeprüfverordnung
ungewiss. Damals haben die unionsregierten Bundesländer
die Verordnung im Bundesrat gekippt. Begründet haben
sie ihre Entscheidung vor allem mit dem doppelten Prüfaufwand
durch LQN- und MDK-Prüfungen. Diese Haltung in Verbindung
mit den jüngsten Machtverschiebungen im Bundesrat macht
eine weitgehende neue Orientierung im Umgang mit dem Thema
Prüfverordnung für das Bundesgesundheitsministerium
notwendig. ...weiter |
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15. Dezember 2002 |
| Weitere Entwicklungen bei der Pflege-Prüfverordnung
Auf Anfrage teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG)
mit, dass es im Zusammenhang mit der Veränderung des
Entwurfs der Pflege-Prüfverordnung noch keine konkrete
neue Entwicklung gibt. Es soll jedoch sichergestellt werden,
dass den Einrichtungsträgern hinsichtlich des im SGB
XI im § 113 genannten Termins (1.1.2004) keine Nachteile
durch die Verzögerung im Verfahren zum Erlass der Verordnung
entstehen. Was dies konkret bedeutet, teilte das BMG nicht
mit. |
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2. Oktober 2002 |
| Stellungnahme des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe
e.V. (VDAB) zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung
http://www.vdab.de/vdabweb/infos_frei/aktuell42.pdf |
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2. Oktober 2002 |
| Heute wurde das Protokoll der 780. Sitzung des Deutschen
Bundesrates veröffentlicht. Nachfolgend können Sie
eine PDF- Datei mit den für die Pflege-Prüfverordnung
relevanten Original-Textpassagen herunterladen:
Auszüge
aus dem Protokoll des Bundesrats
Den gesamten Protokolltext können Sie direkt vom Server
des Deutschen Bundesrates unter der folgenden URL herunterladen:
http://www.bundesrat.de/Service/index.html |
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1. Oktober 2002 |
| Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände
(MDS) zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung durch den
Bundesrat:
http://www.mds-ev.org/index2.html |
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30. September 2002 |
| Details zur Ablehnung der Pflege-Prüfverordnung
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben
in der Sitzung des Deutschen Bundesrates am 27.9.2002 den
Entwurf der Bundesregierung zur Pflege-Prüfverordnung
abgelehnt.
In einer Entschließung begründen die Länder
ihre Ablehnung mit der Personalknappheit in Pflegeeinrichtungen,
die eine Umsetzung der „entbehrlichen Regelungen“
nicht rechtfertige. Des weiteren führen sie ins Feld,
dass sie bereits beim Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
die Weichen falsch gestellt sehen und den durch dieses Gesetz
verursachten „bürokratischen Aufwand“ ablehnen.
Sie fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des
Gesetzes verbunden mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen
im Bereich der Personalausstattung in den Pflegeheimen.
Für die unionsgeführten Länder stellt insbesondere
der Leistungs- und Qualitätsnachweis ein bürokratischer
Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen
liegt. Vielmehr befürworten sie, dass die Qualitätskontrollen
im Bereich der Pflege weiterhin beim Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung und im stationären Bereich zusätzlich
bei der Heimaufsicht bleiben.
Stellungnahmen zur Entscheidung des Bundesrates:
Kommentar zur Ablehnung
der Pflege-Prüfverordnung |
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27. September 2002 |
| Bundesrat lehnt den Entwurf der Pflege-Prüfverordnung
ab
In seiner 780. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat den Entwurf
der Pflegeprüfverordnung mit den Stimmen der uniongeführten
Länder abgelehnt. Damit geht der Entwurf wieder zurück
an die Bundesregierung, die ihn überarbeiten und erneut
im Bundesrat zur Abstimmung stellen muss.
Nach Angaben des zuständigen Referatsleiters beim Bundesgesundheitsministerium
kommt diese Ablehnung völlig überraschend, da die
Inhalte des Entwurfs im Vorfeld der Bundesratsentscheidung
intensiv mit den Fachebenen der Länder abgestimmt wurden.
Das weitere Vorgehen wird im Ministerium noch beraten werden. |
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August 2002 |
| Verabschiedung der Pflege-Prüfverordnung im Bundesrat
noch ungewiss

Auf Anfrage hat die Pressestelle des Deutschen Bundesrat mitgeteilt,
dass bisher noch kein Termin für die Beratung und Verabschiedung
der Pflege-Prüfverordnung festgelegt worden ist. Die
nächste Sitzung des Bundesrats wird erst nach der Sommerpause
am 27. September 2002 stattfinden. Eine Tagesordnung ist noch
nicht bekannt. |
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Juni 2002 |
| Der MDS gibt eine Stellungnahme ab zum Entwurf des Bundeskabinetts.
http://www.mds-ev.org/index2.html |
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Juni 2002 |
| Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Juni den Entwurf
einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen
(Pflege-Prüfverordnung - PflegePrüfV). Jetzt muss
dem Entwurf nur noch der Bundesrat zustimmen. Damit wird von
vor Ende der laufenden Legislaturperiode gerechnet.
In unserem Download-Bereich können Sie sich den Entwurf
herunterladen. Klicken Sie dazu hier:
Kabinettentwurf
der "Verordnung zur Beratung und Prüfung von
Pflegeeinrichtungen (Pflege-Prüfverordnung - PflegePrüfV)" |
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Mai 2002 |
| Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände gibt
eine Stellungnahme zum Entwurf der Pflegeprüf-Verordnung
ab.
http://www.mds-ev.org/index2.html |
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April 2002 |
| DBfK und Deutscher Pflegerat geben ihre Stellungnahmen
zum Entwurf der Pflegeprüf-Verordnung ab.
http://www.dbfk.de
http://www.deutscher-pflegerat.de |
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April 2002 |
| Die Bundesregierung legt einen Referentenentwurf für
eine Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen
vor. Darin werden grundsätzliche Anforderungen definiert,
die eine Pflegeeinrichtung erfüllen muß, um einen
Leistungs- und Qualitätsnachweis zu erhalten.
Ferner wird bestimmt wer solche Prüfungen durchführen
darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden
müssen.
Ergänzend zum Referentenentwurf legt die Bundesregierung
eine Prüfempfehlung vor, die sich eng an das MDK-Konzept
zur Durchführung von Qualitätsprüfungen anlehnt.
In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass der Referentenentwurf
ohne wesentliche Änderungen als Verordnung erlassen wird.
Sowohl den Referentenentwurf
als auch die Prüfempfehlung haben wir für Sie in
unserem Download-Bereich bereitgestellt. |
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März 2002 |
| Anfang des Jahres haben sich Vertreter der Spitzenverbände
von Pflegekassen und Verbänden der Leistungerbringer
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe getroffen, um für
das Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag zur Rechtsverordnung
zum Leistungs- und Qualitätsnachweis (LQN) zu erarbeiten.
Danach soll diese Rechtsverordnung folgende Aspekte regeln:
Geregelt werden sollen sowohl die Prüfungen durch externe
Prüfer und Prüfungsstellen als auch die § 80
Prüfungen des MDK. Es wird betont, dass die Prüfungen
die Qualitätsanforderungen nach dem SGB XI hinsichtlich
ihrer Erfüllung abprüfen.
Die Prüfung soll eine Dokumentenprüfung, die Begehung
der Einrichtung inklusive Stichproben, Bewertung und Berichterstattung
umfassen. Dabei soll nach folgendem Ablauf vorgegangen werden:
- Vertragsabschluß zwischen Pflegeeinrichtung und
Prüfstelle/Prüfer
- Vorlage der Dokumente der Pflegeeinrichtung beim Prüfer
- Dokumentenprüfung
- Begehung der Pflegeeinrichtung inkl. Stichprobenziehung
und Interviews
- Protokoll- und Berichterstellung
- Ausstellung des LQN
Der LQN ist gem. den Forderungen des SGB XI alle zwei Jahre
zu erneuern. |
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Januar 2002 |
| Vertreter von Pflegeverbänden und Pflegekassen entwickeln
gemeinsam einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung
zum PQsG und legen des dem Bundesgesundheitsministerium vor. |
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1.1.2002 |
| Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz tritt in Kraft. |
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13.07. 2001 |
| Bundesrat verabschiedet das Gesetz zur Qualitätssicherung
und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege:
Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) |
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