| Stand: 01.10.2002 |
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Das Unerwartete ist passiert. Obwohl das federführende Gesundheitsministerium versichert hat, dass es bei der Erarbeitung des Entwurfs der Pflege-Prüfverordnung die Fachebenen der Länder intensiv einbezogen hat, hat der Bundesrat in seiner 780. Sitzung diesen Entwurf abgelehnt. Dies wird viele überrascht haben, die sich in den vergangenen Wochen mit dieser Verordnung beschäftigt haben. Manche werden es begrüßen, andere erbost zu Kenntnis nehmen. Bei adservio hat es dazu geführt, dass wir zunächst einmal alle Aktivitäten rund um diese Verordnung eingestellt haben. Wir müssen abwarten, was da kommen wird. Abwarten, das wird nun eine ganze Branche, wenn es um die Frage der Einführung einzelner Maßnahmen des Qualitätsmanagements oder gar von Qualitätsmanagementsystemen geht. Zumindest das ist ein Effekt, den die unionsgeführten Länder durch ihre Entscheidung verursacht haben. Ob dies gewollt war oder nur billigend in Kauf genommen wurde, das sei dahingestellt. Fraglich ist jedoch, was sie überhaupt mit dieser Ablehnung bezwecken wollen? Schaut man sich den Text ihrer Entschließung an, in der sie ihre Entscheidung begründen, so findet man dort einige Antworten. Da ist zunächst einmal die Rede von überflüssigen bürokratischen Arbeiten, die zu verlorener Zeit führen und damit zu Lasten der Qualität gehen. Das impliziert die Annahme, dass vermehrte Zeit automatisch zu vermehrt guter Qualität führt. Das ist ein großer Irrtum, der jahrelang die Diskussion um Personalbesetzung beherrscht hat und zu nichts geführt hat. Hier wäre die Union gut beraten, einmal einen Blick in die einschlägige Literatur zu werfen, um mehr über die Bestimmungsgrößen der Qualität zu erfahren. Dann wird auf die falsche Weichenstellung im Pflege-Qualitätssicherungsgesetz hingewiesen, dem die Union nicht zugestimmt hatte. Es braucht keinen bösen Willen, um auf die Idee zu kommen, dass mit der Ablehnung der Verordnung eine Retourkutsche für das nicht zu verhindernde Gesetz gefahren worden ist. Damit ginge es dann nicht mehr um die Sache an sich, sondern vielmehr um parteipolitisches Gezänk. Diese Vermutung liegt auch deshalb nahe, weil man in den letzten Wochen seit der Entwurf auf dem Tisch liegt, allerorten von einem breiten Konsens bezüglich der Verordnung hörte. Es zweifelte niemand ernsthaft daran, dass sie vom Bundesrat beschlossen werden würde. Scheinbar hatte man sich über die Inhalte bereits verständigt. Das ist jetzt wohl alles hinfällig. Da nützen auch die Vorwürfe der Bundesgesundheitsministerin in Richtung der Union nichts mehr. In ihrer Entschließung heben die unionsgeführten Länder auch den hohen Aufwand hervor, der durch die doppelten Prüfungen durch MDK und unabhängige Sachverständige entstünde. Da muss ihnen der klar denkende Mensch Recht geben. Es ist ein fataler Irrtum der Bundesregierung zu glauben, dass man mit vermehrten Prüfungen Qualität in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen fördern würde. Vielmehr fördert man, dass kreative Lösungen von den zu prüfenden Einrichtungen gefunden werden, diese Prüfungen mit geringem Aufwand zu bestehen. Mit Qualitätsmanagement hat das nichts zu tun. Hätte man das aber nicht auch schon vor dem letzten Freitag wissen können? Erwartet hätte ich, dass man sich bei der Bewertung des Entwurfs der Pflege-Prüfverordnung stärker mit dem Qualitätsniveau das dort festgeschrieben werden sollte und mit der Kriterienauswahl beschäftigt. Das vermisse ich jedoch im Entschließungstext. Es bleibt zu hoffen, dass diese Ablehnung dazu führt, dass
die Bundesregierung und die Länder einmal über den Nutzen
von Prüfungen grundlegend nachdenken und zukünftig die
Eigeninitiative der verantwortlichen Pflegenden in den Einrichtungen
fördern. Schließlich wird Pflegequalität nicht in
der Prüfung, sondern in der konkreten Arbeit mit und am Menschen
erbracht. Hier müssen die Forderungen zur Qualitätsentwicklung
ansetzen. Auch der Bundesregierung sei ein Blick in die Literatur
empfohlen. Hier kann man gut den aktuellen Stand im Qualitätsmanagement
nachvollziehen. |
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| LQN.info
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