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Stand: 16.03.2007
  www.mdk-pruefung.de Allgemeine Informationen  
   

   
   

 


Umsetzung der Forderungen des PQsG

Nach einem über einjährigen Hin und Her und zwei Referentenentwürfen ist leider immer noch nicht ganz klar, was auf ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Qualitätsmanagements zukommen wird.

Neuer Referentenentwurf
Seit dem 30. Juni 2003 liegt ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor.
Er sieht vor, das Pflegeversicherungsgesetz in einigen entscheidenden Punkten hinsichtlich der Forderungen nach einem internen Qualitätsmanagement und entsprechender externer Prüfungen zu verändern.

Weder LQN noch Pflegeprüfverordnung
Der Leistungs- und Qualitätsnachweis aus dem ersten Referentenentwurf wird es wohl in der ursprünglichen Form nicht mehr geben. Er wurde aus dem aktuellen zweiten Referentenentwurf komplett gestrichen.

Ebenso wird es wohl auch keine eigene Pflegeprüfverordnung geben. Vielmehr beschränkt sich die Bundesregierung in ihrem zweiten Referentenentwurf darauf, den Rahmen für die Ausgestaltung der Forderungen nach einem internen Qualitätsmanagement festzulegen.

 

Danach sollen alle gem. SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen sich bis zum 1.1.2005 einer Qualitätsprüfung durch den MDK unterziehen müssen. Ersatzweise können auch andere Qualitätsprüfungen anerkannt werden.
Leider legt der Referentenentwurf nicht fest, wie eine solche Qualitätsprüfung durch den MDK aussieht oder welche alternativen Qualitätsprüfungen anerkannt werden. Dies sollen Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Kostenträger und der Leistungserbringer festlegen. Das wird sich wohl noch weit in den Herbst hineinziehen.

Und was nun?
Nach wie vor führt der MDK Qualitätsprüfungen durch, wie er es in den letzten Jahren auch getan hat. Dazu hat er im Juni 2000 eine Anleitung herausgegeben, die die Forderungen enthält. Auch der ehemalige Entwurf der Pflegeprüfverordnung hat sich stark an dieser Anleitung orientiert. Daher ist zu vermuten, dass auch in den zukünftigen Entwicklungen die MDK-Anleitung eine wichtige Rolle spielen wird.
Jeder Pflegeeinrichtung ist zu raten, sich bereits jetzt Klarheit darüber zu verschaffen, ob und in welcher Weise, die die Forderungen der MDK-Anleitung erfüllt! Durch eine systematische Analyse ist dies innerhalb von ein oder zwei Tagen herauszufinden. Pflegeeinrichtungen die dies noch nicht getan haben, verschenken kostbare Zeit!

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