Nach einem über einjährigen Hin und Her und zwei Referentenentwürfen
ist leider immer noch nicht ganz klar, was auf ambulante, teil-
und vollstationäre Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des
Qualitätsmanagements zukommen wird.
Neuer Referentenentwurf
Seit dem 30. Juni 2003 liegt ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium
vor.
Er sieht vor, das Pflegeversicherungsgesetz in einigen entscheidenden
Punkten hinsichtlich der Forderungen nach einem internen Qualitätsmanagement
und entsprechender externer Prüfungen zu verändern.
Weder LQN noch Pflegeprüfverordnung
Der Leistungs- und Qualitätsnachweis aus dem ersten Referentenentwurf
wird es wohl in der ursprünglichen Form nicht mehr geben. Er wurde
aus dem aktuellen zweiten Referentenentwurf komplett gestrichen.
Ebenso wird es wohl auch keine eigene Pflegeprüfverordnung
geben. Vielmehr beschränkt sich die Bundesregierung in ihrem
zweiten Referentenentwurf darauf, den Rahmen für die Ausgestaltung
der Forderungen nach einem internen Qualitätsmanagement
festzulegen.